Brauche ich eine Verordnung und wer stellt diese aus?
Für die sprachtherapeutische Versorgung ist eine Verordnung eine zwingende Voraussetzung. Ausgestellt werden diese von praktischen Ärzten, Kinderärzten, Neurologen, HNO-Ärzten, Zahnärzten oder Kieferorthopäden. Die Behandlung sollte spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
Bei einer medizinischen Indikation erfolgt die Behandlung auf ärztliche Verordnung und ist Teil der individuellen Grundversorgung der Krankenkassen. D.h., die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Erwachsene Patienten, die nicht zuzahlungsbefreit sind, müssen eine Zuzahlung von 10 % plus Rezeptgebühr leisten. Selbstverständlich können Sie Sprachtherapie auch privat in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Falls Sie nicht in der Lage sind die Praxisräume aufzusuchen, machen wir auch Hausbesuche. Auch diese werden vom Arzt verordnet. Ihre Versorgung ist somit auf jeden Fall gewährleistet.